Anlässlich der gestrigen Anhörung zum Thema Mikroplastik bei Kunstrasenplätzen im Innenausschuss des Hessischen Landtags, sagte der sportpolitische Sprecher der CDU Landtagsfraktion, Andreas Hofmeister:

„Das von Seiten der Europäischen Kommission geplante Verbot von Mikroplastik, welches bereits ab 2021 gelten soll, könnte unsere Sport- und Fußballvereine in Hessen vor große logistische und finanzielle Herausforderungen stellen. Das von der EU geplante Inverkehrbringungsverbot sieht vor, dass ab 2021 keine Mikroplastik enthaltenden Füllmaterialien mehr in Kunstrasenplätze eingebaut werden dürfen.

Eine nachhaltige und umweltgerechte Nutzung unserer Kunstrasenplätze sollte in unser aller Interesse liegen. Sowohl die Umwelt, als auch unsere Sportlerinnen und Sportler dürfen bei Spiel und Sport keiner (Gesundheits-) Gefahr ausgesetzt werden. Gleichzeitig darf die Politik bei einem derart wichtigen Thema aber auch nicht in Aktionismus verfallen, sondern muss ihre Entscheidungen auf verlässliche wissenschaftliche Studien und Erkenntnisse stützen.

Nach der heutigen Expertenanhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags, liegen bislang keinerlei verlässliche wissenschaftliche Studien und Erkenntnisse vor, die ein Verbot von Mikroplastik in Kunststoffrasenplätzen durch die EU rechtfertigen. Die Europäische Chemieagentur (ECHA) ist nun aufgefordert, belastbare Studien in Auftrag zu geben, die etwaige Regulierungen bei einer Verwendung von Kunststoffgranulat bei Sportplätzen nachvollziehbar erscheinen lassen.

Denn unsere hessischen Vereine und Kommunen brauchen – vor dem Hintergrund der Corona-Krise mehr denn je – Planungssicherheit. Eine sofortige Umrüstung ihrer Sportanlagen können viele Kommunen und Vereine vor Ort überhaupt nicht leisten. Deshalb müssen wir das Mach- und Finanzierbare im Blick halten. Hierbei sollten sowohl Bestandsschutz im Sinne einer Erhaltung des Lebenszyklus von bestehenden Sportplätzen, als auch Übergangsfristen für den Einbau von Kunststoffgranulat die maßgeblichen Leitlinien der EU für etwaige Regulierungen darstellen.

Die Lebensdauer von Kunstrasenplätzen liegt nach allen Erfahrungswerten und Garantien zwischen 10 und 15 Jahren. Der Auftrag des Kunststoffgranulats wurde bereits über die Jahre deutlich geringer und damit potenzielle Umweltbelastungen reduziert. Die heutige Anhörung hat zudem deutlich gemacht, dass für Hersteller, Vereine, Verbände und Kommunen ein nachhaltiger und umweltfreundlicher Sportbetrieb einen hohen Stellenwert einnimmt. Das Land Hessen fördert zudem seit letztem Jahr nur noch unverfüllte Kunstrasenplätze oder mit alternativen Füllstoffen und hat den Umweltschutz somit stets im Blick.

Wir werden uns weiterhin auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass unsere Kunstrasenplätze in Hessen weiterhin ohne finanzielle Mehrbelastungen bespielbar bleiben sowie sach- und fachgerecht modernisiert und planbar erneuert werden können.“

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