Zum neuen Hochschulgesetz sagte der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Hofmeister:

„Hessens Hochschulen sind heute und in Zukunft unverzichtbare Träger von Wissenschaft, Lehre und Forschung. Sie sind Taktgeber für Innovationsschritte und damit für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Entsprechend dieser Bedeutung der Hochschulen für die Zukunft unseres Landes sind die verlässliche und planvolle Finanzierung der Hochschulen, die Wahrung und Weiterentwicklung der hochschulischen Autonomie, der Schutz der Freiheit der Wissenschaft sowie die Erfüllung des Strebens nach Bildung eines jeden Einzelnen zentrale Elemente unseres hochschulpolitischen Handelns. Das bildet die Grundlage für die Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes, die in erster Lesung in das Plenum eingebracht wurde.

Wir als hessische CDU-Landtagsfraktion stehen dafür, dass Hessen auch in den kommenden Jahren ein starker Wissenschafts- und Forschungsstandort bleibt und sich auch auf internationaler Ebene ständig weiterentwickelt. Als Beispiele zu nennen sind:

  • 11,2 Milliarden Euro im Hessischen Hochschulpakt zur Verbesserung von Studium und Lehre sowie für eine starke Forschungslandschaft
  • die Reduzierung befristeter Beschäftigungsverhältnisse sowie 300 neue Professuren für eine bessere Betreuungsrelation
  • HEUREKA mit einem Gesamtvolumen seit 2008 von dann 5,7 Milliarden Euro für modernste Hochschulen
  • der „Kodex für gute Arbeit“ für gute Arbeitsbedingungen
  • den Hessischen Digitalpakt Hochschule
    Mit der vorgelegten Novelle des Hochschulgesetzes sorgen wir für eine maßvolle und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Rahmens, in dem sich unsere Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften als attraktive und leistungsfähige Orte von akademischer Bildung, Wissenschaft und Forschung erfolgreich weiterentwickeln können.“

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