• Grundrecht der Meinungsfreiheit gilt selbstverständlich, bedeutet aber nicht, dass jede Äußerung und jeder Kommentar unwidersprochen bleiben
  • Hans Joachim Mendig an hervorgehobener Position tätig und muss sich daher auch öffentlicher Kritik gefallen lassen
  • Geschäftszweck der HessenFilm und Medien GmbH war gefährdet

Der Aufsichtsrat der HessenFilm und Medien GmbH hat vor kurzem einstimmig beschlossen, die Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer Prof. Hans Joachim Mendig zu beenden. Hintergrund war massive Kritik von Jurymitgliedern und Filmschaffenden an einem persönlichen Treffen von ihm mit dem Bundessprecher der AfD, MdEP Prof. Dr. Jörg Meuthen. Der zuständige Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Andreas Hofmeister, erklärte dazu:

„In Deutschland gilt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Dies bedeutet aber nicht, dass jede Äußerung und jeder Kommentar unwidersprochen bleiben. So hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem wegweisenden Lüth-Urteil aus dem Jahre 1958 festgehalten: ‚Erst im Widerstreit der in gleicher Freiheit vorgetragenen Auffassungen kommt die öffentliche Meinung zustande, bilden sich die einzelnen angesprochenen Mitglieder der Gesellschaft ihre persönliche Ansicht.‘

Auch viele Akteure der Film- und Festivalszene haben zu aktuellen politischen Themen eindeutige politische Ansichten. Diese muss man nicht teilen. Als Geschäftsführer einer Landesgesellschaft, die für die Filmschaffenden in Hessen zentrale Anlaufstelle für die Förderung ist, sollte man dies jedoch wissen. Und man sollte sich bewusst sein, dass sich diese Positionen im Regelfall überhaupt nicht mit den Positionen der AfD vertragen, sowohl in der Innen- wie auch in der Kulturpolitik.
Hessen hat sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven Film- und Medienstandort entwickelt. Kleine und große Filmfestivals für alle Zielgruppen, die Förderung des Nachwuchses in den Bereichen Film und Medien haben zur wachsenden Bedeutung der Film- und Medienbranche in Hessen beigetragen. Darüber hinaus ist Hessen 2016 dank der Beharrlichkeit der Landesregierung in die Dachorganisation der großen regionalen Filmfördereinrichtungen in Deutschland ‚Focus Germany‘ aufgenommen worden – ein Ritterschlag für die hessische Filmförderung und ein enormer Ansporn, das ‚Filmland Hessen‘ als Marke weiter zu stärken.

Wer sich vor diesem Hintergrund mit einem bundesweit exponierten Vertreter der AfD zum Gespräch trifft und zulässt, dass dieses Treffen durch Soziale Medien öffentlich bekannt wird, muss sich gefallen lassen, dass dies kritisiert wird. Das ist Meinungsfreiheit. In der besonderen Position eines Geschäftsführers muss er darüber hinaus aber akzeptieren, dass ein Aufsichtsgremium angesichts der Massivität dieser Kritik schließlich nach langer Diskussion zu der Auffassung gelangt, dass hierdurch und durch angekündigte Rücktritte von Jury-Mitgliedern der Geschäftsbetrieb und letztlich der Zweck des Unternehmens ‚Film- und Medienförderung in Hessen‘ gefährdet werden und dies nur durch eine Abberufung verhindert werden kann. Gerade ein über Jahre in der Film- und Medienbranche aktiver und erfahrener Protagonist wie Hans Joachim Mendig sollte um die Macht von Bildern wissen. Er sollte auch wissen, dass auch das Fehlen einer umfangreichen Stellungnahme die Kritik eher befeuert, statt einen sachlichen Dialog anzustoßen.

Der hier in Rede stehende Vorgang um Herrn Mendig lässt sich im Übrigen nicht damit vergleichen, dass Meinungsäußerung in nicht zu tolerierender Weise unterbunden wird, wie jüngst bei der Blockade von Veranstaltungen von Christian Lindner, Bernd Lucke oder Thomas de Maizière. Hier bedarf es einer klaren Unterscheidung in der öffentlichen Debatte.“

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