Andreas Hofmeister, hochschulpolitischer Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, zur Anpassung der hochschulrechtlichen Regelungen in der Corona-Krise:

„Die Corona-Pandemie stellt auch den Hochschul- und Wissenschaftsbetrieb in Hessen vor enorme Herausforderungen. Das betrifft die Durchführung von Forschungsvorhaben, den fachlichen wie persönlichen Austausch von Wissenschaftlern und Studierenden sowie den Lehrbetrieb mit Seminaren und Vorlesungen. Aber auch die Schließung von Laboren, Bibliotheken und ähnlichen Einrichtungen, die teilweise bis auf Weiteres nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden können, erschweren den Betrieb. In dieser Situation wollen wir den Studierenden und den hessischen Hochschulen schnell und unkompliziert unter die Arme greifen.

Das Hessische Hochschulgesetz wird dazu um eine bis Ende 2021 befristete und klar eingegrenzte Ermächtigung ergänzt. Damit können durch Rechtsverordnungen Regelungen zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen erlassen werden. Die Hochschulen sollen so die Möglichkeit erhalten, für vor Ort auftretende Probleme hinsichtlich der Prüfungsfristen, der Art der Durchführung von Prüfungs- und Studienleistungen sowie ihrer Anrechnung, flexible und rechtssichere Regelungen zu finden, um die möglichen Nachteile für ihre Studierende aufzufangen.

Wir wollen vor allem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich diese in der momentan schwierigen Situation zumindest keine Gedanken mehr über die BAföG-Förderung machen müssen. Dies wird durch eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Verlängerung dieser Förderung durch eine pauschale Festsetzung von individualisierten Regelstudienzeiten erreicht. Die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag ist auch in dieser Lage ein verlässlicher Partner der Hochschulen in Hessen.“

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