Die CDU-Abgeordneten Andreas Hofmeister, Joachim Veyhelmann und Klaus-Peter Willsch rufen heimische Unternehmen zur Bewerbung für den „Hessischen Landespreis 2017 für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen“ auf. Der Preis wird durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration vergeben.
Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen gelten die erleichterten Bestimmungen bei der Erfüllung der Beschäftigungsquote. „Zahlreiche Arbeitgeber sind sich dieser sozialen Verantwortung bewusst und verknüpfen sie mit den wirtschaftlichen Interessen ihrer Unternehmen. Diese positiven Beispiele werden allerdings eher selten in das öffentliche Bewusstsein gerückt“, so die Abgeordneten.
Der Landespreis ist daher eine Auszeichnung für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen der seit 2006 an privatwirtschaftliche Unternehmen, die über das gesetzlichen Maß hinaus schwerbehinderte Menschen fördern, vergeben wird. Der mit 3.000 € dotierte Preis soll dazu beitragen, dass dieses besondere Engagement honoriert und öffentlich bekannt gemacht wird. Hierfür erhält das Unternehmen neben dem Geldpreis die Berechtigung sich öffentlich für 3 Jahre auf die Auszeichnung beispielsweise in Werbemaßnahmen berufen zu können.
Vorschläge und Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2017 beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eingereicht werden:
 
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat IV 4 Landespreis
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
 
Das Onlinebewerbungsverfahren steht auf der Website des HMSI bereit:
www.soziales.hessen.de
 Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zum Bewerbungsverfahren sind unter folgendem Link abrufbar:
www.soziales.hessen.de/familie-soziales/landespreis

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