• Unter CDU-Regierungsverantwortung hat sich Hessen 2000 an die Spitze der Länder gesetzt

Andreas Hofmeister, hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, zur vor 20 Jahren in Kraft getretenen Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes:

„Mit der Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes im Jahre 2000 und dem 2004 folgenden Gesetz zur TU Darmstadt hat sich Hessen unter Regierungsverantwortung der CDU seinerzeit an die Spitze der Länder gesetzt und den hessischen Hochschulen mehr Freiheit eingeräumt und mehr Eigenverantwortung zugetraut. Denjenigen, die damals und heute politische Verantwortung trugen und tragen, sowie allen Akteuren an den Hochschulen ist es zu verdanken, dass diese mutigen Entscheidungen Auftakt einer Erfolgsgeschichte wurden. Sie sind bis heute die zentralen Koordinaten unserer Hochschulpolitik geblieben.

Bereits 1997 hatte sich die damalige hochschulpolitische Sprecherin unserer Fraktion, Traudl Herrhausen, in einem FAZ-Artikel für eine neue Sichtweise auf die Hochschulpolitik in Hessen stark gemacht: ‚Zum Grundprinzip der Autonomie gehören unauflöslich die Freiheit der Hochschulen in Forschung und Lehre, aber auch eine weiter als bisher gehende Freiheit der Hochschulen bei der Verwendung der staatlichen und selbst eingeworbenen Mittel, bei der Auswahl beziehungsweise Zulassung der Lehrenden und der Studierenden, bei der Gestaltung der Studiengänge und der Entwicklung eines eigenen Profils.‘ 20 Jahre haben sich die damaligen Erwartungen erfüllt: Mit der Reform im Jahre 2000 wurde die Kreativität, der Schwung und die Verantwortungsbereitschaft freigesetzt, die auch in Zukunft dem Wissenschafts- und Forschungsstandort Hessen eine Spitzenposition im Wettbewerb um die klügsten Köpfe sichern können.“

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